Darf mein Partner bei der Geburt dabei sein?

Ja, zur Geburt darf gerne eine vertraute Bezugsperson dabei sein. In der Regel ist das der Partner/in oder eine andere enge vertraute Person. Sie können gemeinsam die Zeit der Wehen verbringen und durch die Begleitung im Kreißsaal oder OP Unterstützung finden.

Ist eine Wasserentbindung möglich?

Ja, fragen Sie uns gerne nach einer Wassergeburt. Sollte es im Vorfeld keine Ausschlusskriterien gegeben haben, wird sich die diensthabende Hebamme mit Ihnen während der Geburt über eine mögliche Wassergeburt beraten.

Ist eine ambulante Entbindung möglich?

Ja, eine ambulante Entbindung ist möglich.

Gibt es Familienzimmer?

Ja, es gibt auf der Station keine festgelegten Familienzimmer. Dies ermöglicht häufig eine größere Zahl an Familienzimmern, wenn sie gewünscht werden. Hierbei schauen die Schwestern nach Verfügbarkeit. Wenden Sie sich bei der Aufnahme an die diensthabende Hebamme oder die diensthabenden Schwestern auf der Station. Gerne können Sie diesen Wunsch auch schon beim vorgeburtlichen Gespräch angeben.

Was bedeutet 24h-Rooming-in?

Hierbei haben Sie die Möglichkeit in der Sicherheit der Klinik bereits vom ersten Moment an Ihr Kind ununterbrochen bei sich zu haben, also die häusliche Situation von Beginn an zu üben. Dabei steht Ihnen jederzeit Hilfe von Kinderkrankenschwestern oder Hebammen zur Verfügung. Sollten Sie trotzdem einmal eine Pause vom Muttersein brauchen, dürfen Sie Ihr Kind gerne in die Obhut des Kinderzimmers geben.

Was muss ich zur Entbindung mitbringen?

Was ist der Vorteil einer familiären Geburtshilfe?

All unsere KollegInnen arbeiten aus Überzeugung in einer familiären Geburtshilfe. Wir schätzen die Überschaubarkeit der Abteilung verbunden mit dem häufig persönlichen Kontakt zu unseren werdenden Familien. Gleichzeitig ermöglicht eine gute Besetzung sehr häufig eine 1:1-Betreuung, was den Gebärenden und den Hebammen und ÄrztInnen Flexibilität und Zeit für die Betreuung bietet. Bei aller Überschaubarkeit haben werdende Familien einen hohen Sicherheitsanspruch, dem wir nicht nur mit Flexibilität sondern auch durch kurze Wege und den Anschluss an eine mitbetreuende Kinderklinik erreichen. Sie steht uns 24 Stunden im Fall der Fälle zur Verfügung.

Ist eine Kinderklinik notwendig?

In unserer Klinik dürfen Schwangere ab der 36+0. Schwangerschaftswoche entbinden. Somit sind die meisten Geburten problemlos und erfordern nur in Einzelfällen die kinderklinische Anwesenheit. Wichtig ist aber, im Fall der Fälle sicher zu wissen, dass schnell eine kinderklinische Mitbetreuung möglich ist, ohne ein Kind gleich in eine andere Klinik verlegen zu müssen. Sollte dies in Einzelfällen der Fall sein, nehmen wir Kontakt zur Kinderklinik auf, um die Mutter in die Nähe ihres Kindes zu verlegen oder ihr die Möglichkeit zu geben, als Begleitperson in der Nähe ihres Kindes zu sein.

Außerdem deckt die Kinderklinik alle notwendigen Untersuchungen beim Kind ab, die während des stationären Aufenthaltes regelhaft erforderlich sind.


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