Die Gründung der öffentlichen Krankenpflege in Dorsten beginnt im April 1843 und schließt mit den Genehmigungen der Stiftung "Kranken-Pflege-Anstalt zur heiligen Elisabeth in Dorsten" durch Bischof und Oberpräsident 1852 ab. Bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts waren die Pflege und Behandlung von Kranken nicht öffentliche Angelegenheit. Die Behörde hatte keine caritativen Aufgaben: sie traf nur zum Schutz der Allgemeinheit bei ansteckenden Krankheiten, wie Aussatz und Pest, schützende Maßnahmen, betrieb jedoch keine Pflege und Heilung.
Am 29. Oktober 1850 unterzeichnete der Vorstand der Anstalt die ersten Statuten, die in dieser Festschrift an anderer Stelle dargestellt werden. Sie wurden am 05. Februar 1852 durch Bischof Johann Georg von Münster und am 19. April 1852 durch den Oberpräsidenten von Westfalen genehmigt. Damit war der Wunsch, in Dorsten Pflege und Behandlung der Kranken zu organisieren, Wirklichkeit geworden. Die Kranken-Pflege-Anstalt zur Hl. Elisabeth in Dorsten war gegründet.
Bereits am 21. Juni 1850 legte Bischof Johann Georg von Münster in großer Feierlichkeit den Grundstein zum alten Krankenhaus, das im Jahre 1854 in Betrieb genommen wurde.
Oberster Grundsatz aller Bestrebungen war die Hinwendung zum kranken Menschen, seine Pflege und Heilung - unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt - und nicht die Erwirtschaftung von Gewinnen. So steht es in der ersten Satzung. Die Kranken-Pflege-Anstalt zur Hl. Elisabeth in Dorsten war deswegen von Anfang an dringend auf Spenden und freiwillige Gaben von Wohltätern angewiesen. Diese flossen reichlich.
So wurde zum Beispiel durch ein Testament des Dorstener Holzhändlers Henrich Keller, der am 03. August 1883 verstarb, der Anstalt ein Kapital von 3.754 Thalern unter der Bedingung vermacht, dass von den Zinsen des Kapitals zahlungsunfähige Kranke behandelt würden. Damit war der Vorstand gezwungen, das Kapital anzulegen und zu verwalten, andererseits aber auch Buch zu führen über entsprechende Einnahmen und deren Verwendung, insbesondere Verpflegungsgelder. Dies sind die ältesten buchhalterischen Aufzeichnungen des Krankenhauses.
Auch in der Folgezeit erhielt die Stiftung von vielen Bürgern unserer Stadt und auch von außerhalb Dorstens, von Privatleuten und Gewerbetreibenden, von Wirtschaftsunternehmen und Bankinstituten immer wieder Spenden und Zuschüsse, vor allen Dingen aber auch Zuwendungen durch letztwillige Verfügungen, ohne die eine Finanzierung des Krankenhausbetriebes nicht möglich gewesen wäre.
In alten Niederschriften des Krankenhauses finden sich Aufzeichnungen darüber, dass Naturalzuwendungen wie Holz, Öl, Stroh, Gemüse, Fleisch und ähnliches von bestimmten Dorstener Familien kontinuierlich über Jahre geschenkt wurden.
Andere stifteten Geld oder setzten sich persönlich bei der Beschaffung von Mitteln für das Dorstener Krankenhaus ein. So ging beispielsweise der damalige Rendant Kaplan Lakow zusammen mit anderen Dorstener Bürgern 7 Jahre lang in Dorsten und den um Dorsten herumliegenden Nachbargemeinden kollektieren.
1856 fanden 90 Patienten Aufnahme aus den eben erwähnten ersten schriftlichen Aufzeichnungen, die anlässlich der Verwendung der erwirtschafteten Zinsen für Krankenpflegezwecke gemacht wurden, ergibt sich, dass im Jahre 1856 im Dorstener Krankenhaus 90 Personen Aufnahme fanden und die Hälfte von Ihnen ganz ohne Entgelt gepflegt wurde. Diese Situation änderte sich erst später mit der sozialen Gesetzgebung. Damit wurden dann aber auch höhere Anforderungen an den Krankenhausbetrieb gestellt.
Der 1. Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung, Herr Pfarrer Schmitz, war Kuratoriumsvorsitzender von 1850 bis 1865. Mit all seinen Möglichkeiten setzte er sich für die Stiftung ein und schonte auch sein Privatvermögen nicht. Dasselbe gilt für seine Nachfolger, besonders für Herrn Dechant Lorenz.
Trotz der großen Spendenfreudigkeit der Bevölkerung rissen die Sorgen um den Bestand des Krankenhauses nicht ab. Pflege und Heilung der Kranken zu den Bedingungen der Satzung erforderten so hohe Aufwendungen, dass immer wieder finanzielle Schwierigkeiten die Fortführung der Arbeit bedrohten. Das Satzungsbuch des Jahres 1864 bezeugt dies beispielhaft. Es berichtet von einer Vorstandssitzung, in der der Beschluss gefasst wurde, den Herzog von Arenberg darum zu bitten, aufgelaufene Zinsen eines Darlehns niederzuschlagen. In der selben Sitzung wird aber auch der Beschluss über die Ermäßigung einer Pflegekostenrechnung sowie über Beibehaltung der bisherigen medizinischen Versorgung gefasst.
Die Entwicklung des Krankenhauses, seiner medizinischen Einrichtungen und seiner Belegung weist den großen Bedarf an einer solchen Einrichtung nach.
Am 22. März 1945 wurde das Krankenhaus in weiten Bereichen durch Bombenangriffe zerstört. Bis zu diesem Tag war das Haus weitgehend verschont worden; es hatte bei niedergehenden Bomben fast nur Glasschaden gegeben. Drei Angriffswellen von Fliegern kamen über Dorsten. Der dritte Angriff gegen 14.30 Uhr brachte das Unheil. Er dauerte 23 Minuten. Mehrere Bomben schlugen ein und legten weite Teile des Krankenhauses in Schutt und Asche.
Der Krankenhausbetrieb ist bei allem nie unterbrochen worden. Am 31. Dezember 1945 zählte das Haus 6 Ärzte, 36 Schwestern, 36 Angestellte und 147 Kranke. Not und Zerstörung waren groß. Doch schon bald nach dem Einrücken der Amerikaner und dem Kriegsende begann der Wiederaufbau. Der folgende Überblick zeigt die wesentlichen nach 1945 durchgeführten Maßnahmen:
1945 | Wiederaufbau der durch Bomben beschädigten Teile des Krankenhauses (Schadenssumme: 244.140,00 RM) |
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1946 | Bau des Waschhauses mit Räumen für Mitarbeiter |
1947 | Bau des Leichenhauses, Ausbau des Dachgeschosses |
1948 | Wiederaufbau des Krankenhaushofs (Beisenbusch - Hof) |
1952/53 | Neubau des Isolierhauses |
1954 | Ausbau der Badeabteilung |
1955/56 | Aufstockung der Abt. Frauenpflege mit Klausur, Erweiterung des Kesselhauses |
1956 | Einrichtung der Krankenpflegeschule im Haus Gahlener Str. 6 (Kauf des Hauses 1954) mit 25 Plätzen |
1956/57 | Bau eines Wohnhauses mit Gärtnerei |
1957 | Anbau im Bereich der Männer- und Kinderstation |
1958/60 | Anbau des med.-techn. Teils mit Kapelle |
1960 | Ankauf eines angrenzenden Grundstücks mit Wohnhaus |
1961 | Ankauf eines weiteren Grundstücks mit Wohnhaus "Am Schölzbach 84" |
1961/62 | Umbau des 1960 gekauften Hauses zum Schwesternwohnheim |
1962 | Neubau des Waschhauses |
1965 | Neubau der Wohnung des Landwirtschaftsverwalters |
1966 | Neubau des Personalwohnheims |
1972/74 | Neubau der Krankenpflegeschule und des Schülerinnenwohnheims |
1974 | Neubau der Cafeteria |
In den Jahren 1980 bis 1982 erfolgte dann schließlich noch der Umbau der modernen chirurgischen Ambulanz für über 4 Mio. Deutsche Mark.
1970 wurde im Kuratorium des Krankenhauses beschlossen, einen Antrag bei der Landesregierung auf einen Krankenhausneubau zu stellen. Am 20.05.1975 wurde aus finanziellen Gründen dieser Antrag von dem Regierungspräsidenten in Münster abgelehnt.
Am 09.07.1982 beauftragte das Kuratorium Herrn Prof. Ludes mit einer Voruntersuchung über "kostensparendes Bauen beim Krankenhaus", die 1983 dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit der Bitte um Erteilung eines Forschungsauftrages vorgelegt wurde. Aus dieser Untersuchung ging eine 20%ige Kostenersparnis hervor.
Am 12.03.1984 wird von dem Landesministerium, dem Regierungspräsidenten, dem Architekten Prof. Ludes und dem Krankenhausträger die innere Struktur des Neubaus festgelegt und besprochen, dass die Forschung über "kostensparendes Bauen" am Modell Dorsten durchgeführt werden darf und zwar entsprechend dem Krankenhausbedarfsplan des Landes NRW. Am 24.11.1984 erteilte das Ministerium NRW die Planfreigabe, 1985 wird der Ersatzneubau in das Jahresbauprogramm Nordrhein - Westfalen aufgenommen.
Am 03.03.1989 erfolgte der Umzug in das neue Krankenhaus und im Oktober 1989 konnten unsere Schwestern ihr neues Ordenshaus beziehen.
Zahlreiche An- und Neubauten sowie Veränderungen in der medizinischen Angebotspalette des Hauses haben das Gesicht des St. Elisabeth-Krankenhauses immer wieder verändert. Aus der Fülle an Neuerungen seien hier nur die wichtigsten aus der jüngsten Vergangenheit aufgeführt: