Nordrhein-Westfalen verfügt über eine im internationalen Vergleich hoch angesehene und leistungsfähige Krankenhausversorgung. Das liegt auch daran, dass §5 des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW ausdrücklich sogenannte ehrenamtliche Patientenfürsprecher in Krankenhäusern als unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden von Patient*Innen und Angehörigen vorsieht.

Auch wir nehmen Ihre Anliegen ernst: Basis für ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Patient*In und uns ist die Sicherstellung Ihrer Rechte sowie ein systematischer und zielgerichteter Umgang unserer Krankenhäuser mit Ihren Anliegen.

Unsere Patientenfürsprecher*Innen möchten zu einer gelungenen Kommunikation zwischen Ihnen als selbstbestimmte/n, mündige/n Patient*In und unseres Krankenhauses beitragen.

Aufgaben

Unsere ehrenamtlichen Patientenfürsprecher*Innen stehen Ihnen und Ihren Angehörigen persönlich zur Verfügung. Sie nehmen Anliegen und Beschwerden entgegen und prüfen sie sorgfältig. Sie übernehmen eine Mittlerrolle zwischen Patient*Innen sowie Klinikpersonal und tragen zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei. Bei der Klinikleitung setzen sie sich dafür ein, dass notwendige Veränderungen in der Organisation des Klinikablaufs veranlasst werden. Außerdem dürfen sie Ihnen einfache Rechtsauskünfte erteilen, die die Rechtslage allgemein darstellen. Dazu gehört zum Beispiel die Erläuterung der Krankenhausrechnung zu Ihrem besseren Verständnis. Eine medizinische oder rechtliche Beratung dagegen ist unzulässig, beispielsweise die individuelle rechtliche Überprüfung einer Krankenhausrechnung.


Dabei können Sie zählen auf:

  • Unsere Verschwiegenheit und Vertraulichkeit.
  • Wir handeln nur in Ihrem ausdrücklichen Auftrag.
  • Informationen dürfen wir nur dann einholen, wenn Sie die entsprechenden Mitarbeiter von der Schweigepflicht entbunden haben (möglichst schriftlich). 

Stellung

Nur weisungsunabhängige Patientenfürsprecher*Innen können Vertrauen, Akzeptanz und Glaubwürdigkeit bei den Patient*Innen erreichen. Deshalb sind unsere Patientenfürsprecher*Innen von der Einhaltung der Dienstwege befreit. Sie befinden sich in keinem Anstellungsverhältnis zum Krankenhausträger und nehmen auch keine andere Funktion innerhalb unserer vier Krankenhäuser wahr. Sprich: Unsere Patientenfürsprecher*Innen ergänzen unsere etablierten Strukturen des Beschwerdemanagements.


Helene Harding

Patientenfürsprecherin

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